Handlungsmöglichkeiten

Handlungsmöglichkeiten der Kommune

Der Kommune sind nicht die Hände gebunden!…


 

Erklärungen zur 4G- und 5G-Haftungsfrage

Informationsblatt für Kommunalpolitiker*innen:

Kann die Kommune bei 5G-Schäden haftbar gemacht werden?

Gesundheitsgefahr Mobilfunk – Risikobewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz

Mit Einverständnis der Bürgerinitiative „5G-freies Alpenland“ veröffentlichen wir dieses Video. In weniger als 30 Minuten werden die Forderungen des Bundesamtes für Strahlenschutz mit den damit verbundenen Schutzzielen und kommunalen Handlungsnotwendigkeiten dargelegt. Anhand des „Ampel-Modells“ wird die Gefahreneinordung von Mobilfunk erklärt und aufgezeigt, weshalb die Grenzwerte allein nicht (mehr) schützen. Es werden nicht nur die Gesundheitsgefahren benannt. Es wird auch ein Vergleich mit dem Arbeitsschutz bzgl. möglicher Bußgeldern und Strafandrohungen dargelegt. Anschließend wird erklärt, ab wann es für Kommunalpolitiker doch zur Haftung kommen könnte.

Gesundheitsgefahr Mobilfunk – Kommunale Handlungsverpflichtung zur Gefahrenabwehr

Wie können sich Bürgerinitiativen gegen Funkmasten zur Wehr setzen?

Derzeit wird das neue Mobilfunknetz 5G massiv ausgebaut und dafür allerorts neue Funktürme errichtet. Zugleich entstehen zahlreiche Bürgerinitiativen, die sich gegen diese gesundheitsgefährdende Technologie zur Wehr setzen. Oft wissen diese jedoch nicht, was sie konkret tun können bzw. welche Handlungsmöglichkeiten Bürgermeistern und Gemeinderäten zur Verfügung stehen. Diese schriftliche Handreichung soll die Lücke schließen und den zahlreich entstehenden Bürgerinitiativen praktische Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

Kontaktdaten

Bürgerinitiative Bergstrasse
Schießbuckel 14
69434 Hirschhorn
Telefon: 06272 / 9279275
E-Mail: info@buergerinitiative-bergstrasse.de