Immer mehr Menschen stehen auf…
Übersicht zum 5G Ausbaustopp – Weltweit
Den Bürgerinnen und Bürgern sind NICHT die Hände gebunden:
Impulse, um kommunalpolitisch aktiv werden zu können
REFLEX-Studie: Mobilfunkstrahlung verursacht DNA-Strangbrüche
REFLEX-Studie juristisch bestätigt – Fälschungsvorwurf zurückgewiesen*
In den Jahren 2000 – 2004 wurde von 12 Forschergruppen aus sieben europäischen Ländern die „REFLEX-Studie“ erstellt. Sie ist die größte EU-Studie zur Erforschung der Zusammenhänge von Erbgutschäden und Mobilfunkstrahlung.
In dieser Studie wurden eindeutige Erbgutveränderungen durch die Mobilfunkstrahlung nachgewiesen, insbesondere DNA-Strangbrüche – die bereits weit unterhalb der aktuell geltenden Grenzwerte von 2 Watt pro kg Körpergewicht festzustellen sind.
Der Studienleiter Professor Adlkofer äußerte sich:
„Würde nämlich die Existenz athermischer Wirkungen von gesundheitlicher Bedeutung zugegeben werden, bräche das gesamte Grenzwertgebäude in sich zusammen. “
Am 11.12.2020 hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen das Urteil gefällt und die Fälschungsbehauptungen von Professor Alexander Lerchl/ Freie Jacobs University in Bremen widerlegt.
Professor Alexander Lerchl war ein maßgebendes Mitglied der deutschen Strahlenschutzkommission bis 2011. Als Vorsitzender des Ausschusses für Nichtionisierende Strahlung war er der ranghöchste deutsche Strahlenschutzbeauftragte, Berater der Bundesregierung und Repräsentant Deutschlands in internationalen Gremien. Aktuell ist er der von der Bundesregierung beauftragte Vertrauensmann, um die behauptete Unschädlichkeit von 5G „wissenschaftlich“ nachzuweisen.
Siehe auch: Das Waterloo des Strahlenschützers Lerchl**
Der Richterspruch gegen Prof. Lerchl im Original lautet:
„Prof. Lerchl wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgelds bis zur Höhe von 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,
mit Bezug auf die Klägerin seine Fälschungsvorwürfe (s. oben) zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen.
Prof. Lerchl hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf 20.000 Euro festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.“
Siehe auch: Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen verurteilt Professor Alexander Lerchl zur Rücknahme seiner Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie*
* Artikelquelle: Diagnose Funk
** Artikelquelle: Stiftung Pandora