Der Kommune sind nicht die Hände gebunden!…
Erklärungen zur 4G- und 5G-Haftungsfrage
Informationsblatt für Kommunalpolitiker*innen:
Kann die Kommune bei 5G-Schäden haftbar gemacht werden?
Gesundheitsgefahr Mobilfunk – Risikobewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz
Mit Einverständnis der Bürgerinitiative „5G-freies Alpenland“ veröffentlichen wir dieses Video. In weniger als 30 Minuten werden die Forderungen des Bundesamtes für Strahlenschutz mit den damit verbundenen Schutzzielen und kommunalen Handlungsnotwendigkeiten dargelegt. Anhand des „Ampel-Modells“ wird die Gefahreneinordung von Mobilfunk erklärt und aufgezeigt, weshalb die Grenzwerte allein nicht (mehr) schützen. Es werden nicht nur die Gesundheitsgefahren benannt. Es wird auch ein Vergleich mit dem Arbeitsschutz bzgl. möglicher Bußgeldern und Strafandrohungen dargelegt. Anschließend wird erklärt, ab wann es für Kommunalpolitiker doch zur Haftung kommen könnte.
Gesundheitsgefahr Mobilfunk – Kommunale Handlungsverpflichtung zur Gefahrenabwehr
Wie können sich Bürgerinitiativen gegen Funkmasten zur Wehr setzen?
Derzeit wird das neue Mobilfunknetz 5G massiv ausgebaut und dafür allerorts neue Funktürme errichtet. Zugleich entstehen zahlreiche Bürgerinitiativen, die sich gegen diese gesundheitsgefährdende Technologie zur Wehr setzen. Oft wissen diese jedoch nicht, was sie konkret tun können bzw. welche Handlungsmöglichkeiten Bürgermeistern und Gemeinderäten zur Verfügung stehen. Diese schriftliche Handreichung soll die Lücke schließen und den zahlreich entstehenden Bürgerinitiativen praktische Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
Informationen zu Handlungsfeldern gegen den 5G-Ausbau
Praktische Schritte
Kompetenzen kommunaler Entscheidungsträger beim Mobilfunkausbau*
Was tun bei drohendem Mobilfunk-Senderbau?*
Die Kommunen sollen zum Marktplatz digitaler Geschäftsmodelle werden*
Rechte der Kommunen beim Mobilfunk*
Kommunale Mobilfunk-Vorsorgekonzepte*
Was kann die Kommune tun – Auszug Sachstand März 2020*
Bundesverwaltungsgericht: Gemeindliche Standortplanung für Mobilfunkanlagen grundsätzlich zulässig*
Die Planungshoheit der Kommune gilt auch bei 5G*
Stichworte: rechtzeitiges Vorsorgekonzept, Veränderungssperre und Bebauungsplan.
Artikel zu kommunalen Mobilfunk-Vorsorgekonzepten*
Gemeinde fordert Technikfolgeabschätzung, Vorsorge und Mobilfunkkonzept*
Ehrliche Auskunft vom Technikfolgeausschuss/Bundestag zu 5G*
Arbeitspapier: „Kommunen ohne 5G, abgehängt vom Fortschritt?“*
Technische Alternativen
Breitbandnetze: Glasfaser statt LTE* ¹²
Wie kommt eine Kommune zu einem Glasfasernetz?*
Beispiele aus Landkreisen und Kommunen*
* Artikelquelle: Diagnose Funk